Die BIKON-Technik GmbH (nachfolgend als “BIKON” bezeichnet) legt Wert darauf, ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit hohen Standards unternehmerischer sozialer Verantwortlichkeit, ethischen Geschäftspraktiken und unter Einhaltung aller einschlägigen nationalen und internationalen Gesetze und Regelungen auszuüben.
Dieses Dokument dient als Leitfaden, welcher die wesentlichen Prinzipien eines ethisch einwandfreien, rechts- und regelkonformen Handelns im Geschäftsverkehr aufzeigt, denen sich BIKON sowohl intern, als auch nach außen verpflichtet fühlt und nach denen sie ihr Handeln ausrichtet (nachfolgend als „Verhaltenskodex“ bezeichnet). Dieser Verhaltenskodex bindet sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte von BIKON. Er soll dazu dienen, Mitarbeiter und Führungskräfte im Zusammenhang mit einer Konfrontation mit ethischen oder rechtlichen Problemen im Tagesgeschäft mit Lieferanten, Subunternehmern und Partnern mit einer vermittelnden und/oder repräsentativen Funktion, die im Interesse oder im Namen von BIKON handeln (nachfolgend als “Geschäftspartner” bezeichnet) sowie mit Kollegen, Kunden und Wettbewerbern, zu unterstützen.
Des weiteren erwartet BIKON, dass ihre Geschäftspartner die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Leitsätze anerkennen und diese Standards in der Lieferkette weitergeben, um das gemeinsame Verständnis wichtiger, grundlegender Prinzipien zu stärken und ein stets ordnungsgemäßes Verhalten zu gewährleisten.
- Menschenrechte und Anti-Diskriminierung
International anerkannte Menschenrechte müssen jederzeit eingehalten werden. Jede Art der Ungleichbehandlung (Diskriminierung) aufgrund Geschlecht, Alter, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, Nationalität, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung oder politischer Einstellung ebenso wie jegliche Art von Belästigung am Arbeitsplatz sind strengstens untersagt. - Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
Jegliche Form von Zwangsarbeit sowie Kinderarbeit sind strengstens verboten und das in dem jeweiligen Land durch Gesetz festgelegte Mindestalter für eine Beschäftigung ist einzuhalten. - Arbeitszeiten und Vergütung
Die gesetzlich geregelte Stundenhöchstzahl des anwendbaren nationalen Rechts darf nicht überschritten werden und die Vergütung muss mindestens dem jeweiligen gesetzlich festgelegten Mindestlohn entsprechen. - Vereinigungsfreiheit
Das Recht zur Bildung oder zur Mitgliedschaft in einem Betriebsrat, einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Arbeitnehmervertretung und das Recht zur Aufnahme von Kollektivverhandlungen sind entsprechend dem Umfang der jeweils geltenden nationalen Gesetze zu achten.
- Korruptions- und Bestechungsverbot
Geschäftspartner werden ausschließlich auf Basis objektiver und wirtschaftlicher Kriterien ausgewählt. Belange, die eine Entscheidung aufgrund privater, geschäftlicher oder sonstiger Interessenkonflikte beeinflussen könnten, sind schon im Ansatz zu vermeiden. Jegliche Form der Korruption und jede Art der Bestechung, Erpressung oder einer sonstigen unzulässigen Vorteilsgewährung sind untersagt. Dies schließt jegliche Angebote, Versprechungen oder Annahmen mit ein, die direkt oder mittelbar gegenüber oder durch einen Geschäftspartner im Zusammenhang mit unangemessenen Vorteilen in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Einladungen erfolgen, die zu einer unzulässigen Beeinflussung führen oder vernünftigerweise führen könnten oder die mit dem Ziel erfolgen, einen Auftrag oder eine sonstige bevorzugte Behandlung im Geschäftsverkehr zu erhalten. Beim Umgang mit Behörden, Regierungen und öffentlichen Einrichtungen sind alle anwendbaren gesetzlichen Regelungen einzuhalten. - Einladungen und Geschenke
Sämtliche Einladungen oder Geschenke an oder von Geschäftspartnern müssen in Art und Umfang angemessen sein, d.h. einen geringfügigen Wert haben und den örtlich anerkannten Geschäftspraktiken entsprechen und dürfen unter keinen Umständen zur unzulässigen Beeinflussung oder Vorteilsgewährung erfolgen oder angenommen werden. - Lauterer Wettbewerb
BIKON ist von der Qualität ihrer Produkte und von den Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter überzeugt und bekennt sich ausdrücklich zu den Regeln der freien Marktwirtschaft und eines lauteren und freien Wettbewerbs. Unternehmensziele müssen immer im Einklang mit dem geltenden Kartellrecht stehen. Insbesondere dürfen weder Vereinbarungen getroffen werden, die als Kartellrechtsverstöße ausgelegt werden könnten, noch darf eine marktbeherrschende Position in irgendeiner Weise missbraucht werden.
- Sicherheit und Gesundheit
Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf angemessene und sichere Arbeitsbedingungen, die allen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Hygiene und Gesundheitsschutz entsprechen, einschließlich lokaler Anforderungen in den entsprechenden Ländern. Prozesse, Anlagen und Betriebsmittel müssen die geltenden rechtlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie Brandschutz- und Umweltschutzbestimmungen einhalten. Es sollen alle angemessenen Schritte unternommen werden, die das Risiko von Arbeitsunfällen und Krankheiten verringern. - Umweltschutz und Nachhaltigkeit
BIKON ist sich der Knappheit von Ressourcen bewusst und verpflichtet sich dem Ziel des nachhaltigen Umweltschutzes sowohl für die heutige als auch für zukünftige Generationen. Alle geltenden Umweltschutzgesetze, einschließlich der Bestimmungen der jeweiligen Ländern, in denen BIKON und ihre Geschäftspartner tätig sind, sind zu beachten, um Umweltbelastungen und -gefahren zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern. Materialien, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können, müssen entsprechend gekennzeichnet sein und ihre sichere Handhabung, Transport, Lagerung, Verwendung, Recycling sowie Entsorgung muss vollumfänglich gewährleistet sein. Im Rahmen des Möglichen ist mit natürlichen Ressourcen sparsam und effizient umzugehen und der Energieverbrauch sowie CO2 Emissionen sind zu minimieren. Soweit praktikabel, soll die Verwendung erneuerbarer Rohstoffe und die Entwicklung umweltfreundlicher Verpackungen unterstützt werden.
- Geheimhaltung
Alle Informationen, Unterlagen und betriebliches Know-How, die BIKON und seine Geschäftspartner betreffen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine Genehmigung zur Weitergabe oder die fraglichen Informationen sind der Öffentlichkeit bereits bekannt geworden oder wurden auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht. - Datenschutz
Während die Verwendung diverser Kommunikationskanäle im heutigen Geschäftsverkehr zwar unvermeidlich ist, muss dennoch sichergestellt werden, dass alle einschlägigen Datenschutzgesetze befolgt werden. Den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterfallende persönliche Daten von Mitarbeitern und Geschäftspartnern dürfen nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn und soweit dies rechtlich zulässig ist oder wenn die betroffene Person damit einverstanden ist. Es müssen zudem zumutbare technische Sicherheitsvorkehrungen zur Absicherung der vertraulichen Informationen und persönlichen Daten vor einem unberechtigten Zugriff Dritter getroffen werden.
- Umsetzung und Überwachung
Alle Führungskräfte und Mitarbeiter von BIKON sowie deren Geschäftspartner sind über Inhalt und Bedeutung dieses Verhaltenskodex zu informieren. BIKON versteht diesen Verhaltenskodex als Grundlage einer gemeinsamen Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern und erwartet von diesen, dass sie ihre Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Subunternehmer und sonstige Interessengruppen über die Anforderungen und Umsetzung dieses Verhaltenskodex in Kenntnis setzen. BIKON behält sich das Recht vor, von ihren Geschäftspartnern Unterlagen anzufordern, welche die Einhaltung dieses Verhaltenskodex bestätigen. Es muss allen Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, unangemessenes Verhalten melden zu können, ohne dass dies negative Folgen für den jeweiligen Mitarbeiter oder die jeweilige Mitarbeiterin hätte. BIKON beabsichtigt, den Verhaltenskodex auf unbestimmte Zeit in Kraft zu halten, behält sich aber das Recht vor, ihn jederzeit und in jeder Weise mit und ohne Angaben von Gründen zu ändern oder außer Kraft zu setzen. - Folgen eines Verstoßes
Jeglicher Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentlicher Verstoß gewertet und kann interne Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschrieben Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex durch einen Geschäftspartner, behält sich BIKON vor, Auskunft über den relevanten Sachverhalt von ihrem jeweiligen Geschäftspartner zu verlangen. Sofern ein Geschäftspartner keine Verbesserungsmaßnahmen anstrebt und umsetzt, obwohl ihm hierzu eine angemessene Frist gesetzt wurde, behält sich BIKON das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner außerordentlich fristlos zu kündigen und von diesem Ersatz für Schäden, die BIKON im Zusammenhang mit dem Verstoß des Geschäftspartners gegen diesen Verhaltenskodex entstanden sind, zu verlangen.